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Bürokratie macht das Leben zusätzlich schwer

03.04.2008

Täglich Post vom Versorgungsamt, der Krankenkasse oder Rehaklinik, seitenweise Anträge ausfüllen und verschicken: Welche Anforderungen hat die Patientin im Rahmen der Brustkrebstherapie zu meistern? Und wo kann sie Hilfe erwarten?

AufwandEine große Herausforderung neben jener, mit der Diagnose erst einmal fertig zu werden, ist die Bürokratie, die mit einer Brustkrebserkrankung und deren Behandlung einhergeht. Viele Patientinnen fühlen sich damit in dieser für sie besonders schwierigen Lebenssituation gänzlich überfordert. Fragen über Fragen ergeben sich: „Was steht mir als Brustkrebspatientin zu?", „Wo wende ich mich hin?", „Wie ist das Antragsprozedere?".

 

Viele Leistungen muss die Patientin selbst beantragen

Bürokratie begegnet der Patientin im Laufe der Therapie an vielen Stellen. Für viele Behandlungen, Hilfsleistungen und medizinischen Maßnahmen muss sie Dokumente und Unterlagen beibringen oder eigenständig Anträge bei der Krankenkasse, dem Rentenversorger oder dem Versorgungsamt stellen.

So fallen im Rahmen der ambulanten Krebstherapie meist hohe Zuzahlungskosten für die Krebsmedikamente an. Um den hohen Eigenkosten zu begegnen, sollte die Patientin rechtzeitig einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse stellen. Zudem hat sie die Möglichkeit, sich Fahrtkosten, die im Rahmen der ambulanten Krebstherapie anfallen, erstatten zu lassen oder eine Kinderbetreuung für Kleinkinder zu beantragen, die sie aufgrund der Auswirkungen der Krebstherapie möglicherweise nicht angemessen selbst betreuen kann. Möglicherweise sind auch eine Haushaltshilfe oder ambulante Pflegeleistungen nötig? Auch für diese Dinge muss sich die Patientin an ihre Krankenkasse wenden.

Im Rahmen der Krebstherapie können sich ferner finanzielle Engpässe ergeben, da die Frau ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr oder nur vorübergehend nicht nachkommen kann. In diesem Fall kann bzw. muss sie Leistungen und Hilfen zum Lebensunterhalt oder Rentenansprüche geltend machen - der Gang zum Amt bleibt hier nicht aus. Auch für den Schwerbehindertenausweis und für Rehabilitationsmaßnahmen, die sie aus gesundheitlichen Gründen unbedingt wahrnehmen sollte, sind teils umfangreiche Anträge nötig.

 

Diverse Anträge und Zuständigkeiten - Wer berät und hilft?

Die Patientin sollte wissen, welche Leistungen ihr zustehen und wo sie diese beantragen kann. Die meisten Kliniken, die Brustkrebspatientinnen behandeln, bieten inzwischen einen Kliniksozialdienst an. Die hier tätigen Sozialarbeiter unterstützen die Patientin bei der Bewältigung der Krankheit und ihrer Folgen, so auch in allen bürokratischen Angelegenheiten. Fragen Sie Ihren Arzt nach den Kontaktmöglichkeiten oder einem Termin. Zudem können Sie sich auch an den Krebsinformationsdienst (www.krebsinformationsdienst.de) oder die Deutsche Krebshilfe (www.krebshilfe.de) wenden. Beide Einrichtungen bieten umfangreiche Informationen zu sozialrechtlichen Fragen im Internet an und beraten auch telefonisch.

 

Die Selbsthilfegruppe als wichtiger Partner der Patientin

Eine überaus wichtige Unterstützung in jeder Phase der Erkrankung sind darüber hinaus Selbsthilfegruppen. Sie bieten sowohl Hilfe in allen bürokratischen Fragen (Wo kann ich mich hinwenden? Was ist bei der Antragstellung zu beachten?) als auch bei wichtigen Therapieentscheidungen. „Unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen geht es hier allein darum, was das Beste für die Patientin ist", unterstreicht Ursula Goldmann-Posch. Sie ist Begründerin des Selbsthilfevereins „mamazone - Frauen und Forschung gegen den Krebs e.V. und war selbst von Brustkrebs betroffen. In Selbsthilfegruppen werden Informationen zu neuen Therapiemöglichkeiten und Hilfen gesammelt, Erfahrungen ausgetauscht und wichtiges Wissen weitergegeben. Nötigenfalls bekommt die Brustkrebspatientin hier zudem Argumentationshilfen gegenüber dem Arzt und der Kasse an die Hand, die helfen können, eine Kostenübernahme für unkonventionelle Therapien und nichterstattungspflichtige Arzneimittel, die für sie infrage kommen, durch die Krankenkasse zu erwirken.

 

Unbedingt beachten!

„Schon von Beginn der Krebstherapie an sollte jede Patientin unbedingt darauf achten, dass sie Kopien aller Befunde im Rahmen der Krebstherapie bekommt und dass Arztbesuche und Untersuchungen lückenlos dokumentiert sind", so Goldmann-Posch. Die entsprechenden Nachweise sind später bei der Antragstellung für verschiedene Leistungen wichtig. Die Unterlagen im Nachhinein zu besorgen, bedeutet viel Stress und führt oftmals zu langen Zeitverzögerungen.Weiterführende Links:
Wichtige Anlaufstellen für Anträge und Beratung

 

 

Weiterführende Links:

Wichtige Anlaufstellen für Anträge und Beratung


Selbsthilfegruppen:

www.mamazone.de

www.krebsinformationsdienst.de/


Beratungstelefone:

Krebsinformationsdienst (KID): 0800 - 420 30 40

Deutsche Krebshilfe: 0228 - 729 90 95


Literatur zum Thema:

Goldmann-Posch, Ursula; Martin, Rita R.: „Über-Lebensbuch Brustkrebs"
Verlag: Schattauer 2007

„Wegweiser zu Sozialleistungen": Ratgeber der Deutschen Krebshilfe

 

Quelle: Nach Informationen von Krebsinformationsdienst (KDI) des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Deutsche Krebshilfe und einem Teleinterview mit Ursula Goldmann-Posch (Medizinjournalistin und Begründerin des Selbsthilfevereins mamazone – Frauen und Forschung gegen Brustkrebs e.V.)
Autor: Claudia Urban
Stand: 03-04-2008

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