Haushaltshilfe
18.10.2007
Die Kur wird von Patientinnen häufig dann abgelehnt, wenn sie in besondere familiäre Verpflichtungen eingebunden sind, wenn zum Beispiel Kleinkinder, jüngere Schulkinder, Behinderte oder pflegebedürftige Angehörige mit im Haushalt leben.
Einige Vorschläge, wie trotzdem eine Kur ermöglicht werden kann, sind:
- Einsatz einer Haushaltshilfe oder einer Familienpflegerin, wenn in der Familie ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt und die Weiterführung des Haushaltes nicht durch eine andere, im Haushalt lebende Person gesichert werden kann (Kostenträger sind die Krankenkasse oder der Leistungsträger der Nachkur)
- Antrag auf Kurmaßnahme auch für Kinder und Jugendliche bzw. die Durchführung einer gemeinsamen Kur am gleichen Ort. Es gibt einige wenige dieser Mutter/Kind Kurkliniken in Deutschland für Krebserkrankte.
- Planung einer Ferienmaßnahme für Kinder/Jugendliche in Abstimmung mit dem Nachsorgekurtermin; diese Kinder- und Jugendfreizeiten, die zumeist während der Sommerferien stattfinden, sind über die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, über Jugendverbände und Jugendämter zu erfragen.
- Unterbringung der Kinder bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn, eventuell in Verbindung mit einem gleichzeitigen vorübergehenden Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte. - Vorübergehende Unterbringung der Kinder in einer Pflegefamilie (über die Jugendämter).
- Behinderten-, Alten- oder Pflegeheime sind vereinzelt bereit, einen behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen für einen begrenzten Zeitraum aufzunehmen (Kosten müssen meist selbst getragen werden, eventuell Kostenbeteiligung durch das Sozialamt oder die Krankenkasse).
- Für Pflegebedürftige oder Behinderte können über die Sozialstationen, Hilfsdienste oder Gemeindedienste stundenweise Hilfen vermittelt werden, wie zum Beispiel Mahlzeitendienst, Haushilfe oder Pflegekraft (auch hier müssen die Kosten selbst übernommen werden, eventuell Zuschuss über das Sozialamt oder die Krankenkasse).
- Patientinnen, die nicht mehr als 30 bis 45 Minuten Fahrzeit von einer onkologischen Rehabilitationsklinik entfernt wohnen, können ambulant bzw. teilstationär betreut werden. Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, ob eine derartige Rehabilitationsklinik in Ihrer Nähe ist.