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Werden die Fahrtkosten für Arztbesuche erstattet?

15.04.2008

Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung trägt die Versicherte die Fahrtkosten in der Regel selber. Bei ambulant durchgeführten Chemo- oder Strahlentherapien übernehmen dagegen im Allgemeinen die Krankenkassen die Fahrtkosten.

GeldBei Fragen zur Kostenübernahme sollte man sich im Vorfeld einer Behandlung mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzten und genau klären, wann welche Kosten übernommen werden.


Im Allgemeinen gilt aber, dass die Patientin Fahrten zur ambulanten Behandlung selbst zahlen muss. Die Krankenkassen tragen die Fahrtkosten, wenn es sich um ambulant durchgeführte Chemo- oder Strahlentherapien handelt. Bei Patientinnen, die den Pflegestufen II und III zugeordnet sind, tragen die Krankenkassen ebenfalls die Fahrtkosten für ambulant durchgeführte Therapien.

In den oben genannten Ausnahmefällen wird die Betroffene an 10% des finanziellen Aufwands beteiligt, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro (Stand Juli 2007). Liegen die Kosten darunter, ist nur der tatsächliche Fahrpreis zu bezahlen.

Ähnlich verhält es sich bei Fahrten von und ins Krankenhaus, auch hier gilt eine Selbstbeteiligung von mindestens 5 und maximal 10 Euro. Bei medizinisch notwendigen Verlegungen von einer Klinik in eine andere tragen die Krankenkassen die vollen Kosten.

 

Belastungsgrenzen

Wichtig ist es zu wissen, dass Zuzahlungen nicht mehr als 2% des jährlichen familiären Bruttoeinkommens betragen dürfen. Das schließt Zuzahlungen für alle Familienmitglieder ein. Sind die Kosten (für Zuzahlungen) höher, müssen sie nicht vom Patienten geleistet werden. Für schwer chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1%. Zu dieser Personengruppe zählen Patienten mit:

  • Pflegestufe II oder III
  • einer 60%igen Schwerbehinderung
  • einer nach ärztlicher Einschätzung erforderlichen lang anhaltenden medizinischen Versorgung

Für Frauen, die nach dem 1.4.1987 zur Welt kamen (Männer nach dem 1.4.1962), gelten ab dem 1.1.2008 andere Regelungen. Sie können nur als schwer chronisch krank eingestuft werden, wenn jeweils einmal eine ärztliche Beratung zu Krebsvorsorgeuntersuchungen im entsprechenden Alter erfolgt ist bzw. war. Weitere Informationen rund um das Thema Belastungsgrenzen, aber auch zu Fahrtkosten und vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17.12.2007: Medizinische Vorsorge wird gestärkt. Neue Chroniker-Richtlinie: Versicherte, die sich informieren und beraten lassen, sind im Vorteil; Deutsche Krebshilfe e.V.: Wegweiser zu Sozialleistungen
Autor: BSMO Redaktion
Stand: 15-04-2008

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