Hilfen für zu Hause

21.01.2009

Viele Patientinnen fühlen sich durch die Erkrankung sehr geschwächt und bewältigen nur mit Mühe Ihren Haushalt. Es bieten sich jedoch mehrere Abhilfemöglichkeiten an: So besteht die Möglichkeit einer häuslichen Krankenpflege. In der Regel besteht der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für vier Wochen und umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.

 

HilfeGemäß § 38 Sozialgesetzbuch (SGB) V wird ausgesprochene Haushaltshilfe nur dann gewährt, wenn ein Kind mit im Haushalt lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aber behindert ist. Einige Kassen leisten auch Haushaltshilfe ohne diese Bedingung (Ermessensleistung).

 

Anschlussheilbehandlung

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, vor Beantragung Kontakt mit dem Sozialdienst der Krankenkasse aufzunehmen, um Einzelheiten abzusprechen. Auch sollten Sie bzw. Ihr Arzt die Möglichkeit einer stationären Rehabilitations- bzw. Nachsorgemaßnahme (Anschlussheilbehandlung = AHB) in Erwägung ziehen. In den Nachsorgekliniken sind Sie vorerst gut versorgt und können sich körperlich und seelisch von der Therapie erholen. In dieser Zeit können und sollen dann die weiteren Weichen für eine spätere optimale soziale Versorgung zu Hause gestellt werden.

 

Hilfen für zu Hause

Es gibt zahlreiche Hilfen für zu Hause. Die Sozialarbeiter in den Akut- und Rehabilitations-/Nachsorgekliniken besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen die Situation und leiten - falls notwendig - entsprechende Hilfen vor Ort ein. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch die Nutzung begleitender Beratungs- und Betreuungsinstitutionen. Einige Krankenkassen haben für ihre an Krebs erkrankten Versicherten und deren Angehörige einen hauseigenen sozialen Dienst eingerichtet, der allerdings nur Hilfe vermittelt.

Das Spektrum der angebotenen sozialen Hilfen ist weit gefächert:


  • häusliche Krankenpflege
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Einkaufen durch Zivildienstleistende
  • Haushaltshilfe durch Fachkräfte
  • medizinische Hilfe durch examinierte Kräfte
  • Essen auf Rädern
  • Hausnotrufdienst
  • Behindertenindividualberatung

 

Pflegehilfe

Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch die Pflegehilfe. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss allerdings die Notwendigkeit einer Pflege für mindestens ein halbes Jahr vorliegen, und es muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Palette möglicher Hilfen wird durch private Haus- und Krankenpflegedienste ergänzt.

 

Autor: Redaktion bsmo
Stand: 21-01-2009


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