Wenn Sie schon zu Hause sind, so stellt der Hausarzt den Antrag auf eine stationäre Krebsnachsorge/Heilbehandlung. Er wendet sich hierzu an die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder die jeweilige Rentenversicherung.
Die Arbeitsgemeinschaft bzw. die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger entscheidet dann, ob, wann und wo das stationäre Heilverfahren (die Kur) durchgeführt wird. Sie können allerdings Wünsche äußern.
Befinden Sie sich noch in der Klinik oder in ambulanter Strahlen- oder Chemotherapie und soll möglichst bald ein Heilverfahren erfolgen, so entscheidet der Arzt oder Sozialarbeiter in Absprache mit einer Klinik zur Anschlussheilbehandlung (AHB) seiner Wahl, wann und wo der Aufenthalt erfolgen soll. Er telefoniert mit der AHB-Klinik, bespricht mit den dortigen Ärzten die vorliegende Problematik und vereinbart einen Aufnahmetermin. Die AHB-Klinik wiederum verpflichtet sich zu einer Aufnahme spätestens 14 Tage nach der Entlassung. Sie überprüft auch, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.