Es besteht auch die Möglichkeit nach längerer Zeit eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, allerdings ist dies organisatorisch schwieriger und für Sie auch finanziell mit größeren Belastungen verbunden; es sei denn, dass Sie unter die Härtefallregelung fallen.
Bei einer späteren Rehabilitation (Kur, Heilbehandlung) muss der Hausarzt den Antrag bei dem Kostenträger stellen. Die Bearbeitung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Also nicht Ihr Arzt bzw. Sie bestimmen Ort und Zeitpunkt - wie bei der Anschlussheilbehandlung -, sondern die Versicherung bzw. der Rentenversicherungsträger. Kostenträger können die jeweilige Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Beamtenbeihilfe sein, die darüber entscheiden, wann und wohin Sie in die "Reha" gehen.
Leider verfügen manche Versicherungen und Behörden manchmal nicht über die notwendige Sachkenntnis und das Verständnis für die speziellen Rehabilitationsprobleme von Patientinnen mit Brustkrebs.