Wenn die Mastektomie unvermeidlich ist

15.04.2008

Bis zu 70% aller Mammakarzinome können heute jedoch brusterhaltend operiert werden. In anderen Fällen ist aus verschiedenen Gründen die Entfernung der betroffenen Brust erforderlich. Diese Operation wird als Mastektomie bezeichnet.

MastektomieBesteht die Notwendigkeit einer Mastektomie, bedeutet das für die Patientin nicht zwangsläufig schlechtere Langzeitaussichten. Diese hängen unter anderem davon ab, ob Absiedlungen in Lymphknoten oder Tochtergeschwülsten in anderen Organen auftreten (Fernmetastasen). Daneben haben sich mitunter bereits, auch bei einem örtlich begrenzten Tumor, einzelne Krebszellen ausgebreitet, die sich später zu Metastasen entwickeln können - ein Faktor der für die Prognose ebenfalls von Bedeutung ist.

Bezüglich des ästhetischen Aspekts kann für die einzelne Patientin in der Regel eine für sie den Umständen entsprechende optimale Lösung gefunden werden. Dafür steht eine Vielzahl von Methoden des Brustaufbaus zur Verfügung.

Voraussetzung für eine brusterhaltende Operation ist eine örtlich begrenzte Krebsgeschwulst, die sich weder in die Haut noch in die Brustmuskulatur ausgebreitet hat. Daneben muss der gesamte Tumor mit einem Sicherheitsabstand, innerhalb dessen sich keine Krebszellen mehr befinden, beseitigt werden. Um das zu gewährleisten, fertigt man mikroskopische Präparate des entfernten Gewebes an, die der Pathologe genau begutachtet. Das kann noch während der Operation im sogenannten Schnellschnittverfahren geschehen. Oft entfernt der Operateur zusätzlich Lymphknoten, die ebenfalls genau auf Krebszellen untersucht werden.

Eine brusterhaltende Operation ist nicht möglich, wenn z.B.:

  • ein „entzündeter" (inflammatorischer) Tumor vorliegt
  • mehrere Tumorherde in der Brust vorhanden sind
  • durch eine brusterhaltende Operation der Tumor nicht vollständig beseitigt wurde
  • eine anschließende Strahlenbehandlung nicht möglich ist oder von der Patientin abgelehnt wird
  • das Verhältnis zwischen Tumor- und Brustgröße ungünstig ist
  • die Patientin ausdrücklich keine brusterhaltende Operation wünscht

In diesen Fällen kann man eine Mastektomie durchführen, bei der in der Regel das Brustdrüsengewebe, die Haut und die Schicht, die den Brustmuskel umhüllt, entfernt werden.

 

Die Brust kann wieder aufgebaut werden

Keine Patientin, der eine Brust entfernt wurde, muss in Zukunft auf diesen wichtigen Aspekt ihres weiblichen Äußeren verzichten. Einerseits gibt es Prothesen, die in Büstenhaltern eingebaut sind, andererseits bietet die plastische Chirurgie heute viele Möglichkeiten, die Brust wieder aufzubauen: Das kann mit körpereigenem Gewebe geschehen, indem z.B. Muskel- oder Weichteillappen einschließlich ihrer Blutgefäßversorgung in die Brust verlegt und dort eingenäht werden. Eine andere Möglichkeit besteht in der Einpflanzung sogenannter Expander- und Silikonimplantate.

 

Welches Verfahren ist geeignet?

Ob und mit welchem Verfahren eine Rekonstruktion erfolgen kann, wird der Chirurg in jedem Einzelfall ausführlich mit der Patientin diskutieren und gemeinsam mit ihr entscheiden. Dabei besprechen beide auch die Frage, ob man eine Rekonstruktion sofort während der Operation oder erst später durchführen sollte. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von den körperlichen Voraussetzungen und den Wünschen der betroffenen Frau ab. Noch einmal: Die Entfernung der gesamten Brust bedeutet nicht automatisch eine schlechtere Langzeitprognose. Für diese ist es vielmehr wichtig, dass der gesamte Tumor entfernt wird, was in manchen Fällen eben nur durch eine Mastektomie möglich ist.

 

Lesen Sie im Artikel "Das Lokalrezidiv: Trotz Rückfall besteht Aussicht auf Heilung" weitere Informationen über das Thema "Mastektomie".

Quelle: Janni W et al.: Therapie des primären, invasiven Mammakarzinoms. Dtsch Ärztebl 2005; 102: A 2795-2804;Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft und der beteiligten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften: Diagnostik, Therapie
Autor: BSMO
Stand: 15-04-2008


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